Nachdem die EU-Kommission im 9/11-Aktionismus Vorschriften erlassen hat, die u.a. das Öffnen der Cockpit-Tür von außen unmöglich machen bzw. einer im Cockpit befindlichen Person ermöglichen, selbst befugtes Öffnen zu verhindern, stellt sich nun die Frage nach einer Mitschuld der EU-Kommission am Absturz des Germanwings-Fluges 4U9525.