Obwohl der EU-Gerichtshof (EuGH) im Jahr 2014 die bestehende EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung (VDS) für unzulässig erklärt hat, fordert EU-Kommissar Oettinger einen neuen Anlauf zur Regelung der VDS auf EU-Ebene.

Unbeirrt von Fakten (z.B. erfolglose VDS in Frankreich seit 2006) fordert Oettinger, das Kommunikations- und Bewegungsverhalten der gesamten Bevölkerung zu protokollieren. Dies stellt einen offensichtlich unverhältnismäßigen Eingriff in die Grundrechte aller EU-Bürger dar.

Aus diesem Grund wurde auch im Jahr 2014 die bestehende EU-Richtlinie vom EuGH für unzulässig erklärt. Auch das Bundesverfassungsgericht in Deutschland erklärte das vom Deutschen Bundestag beschlossene Gesetz für verfassungswidrig.

In einem mit dem österreichischen Magazin Futurezone geführten Interview fordert Oettinger außerdem die Beibehaltung von Geoblocking, einer Maßnahme, die dem Grundgedanken eines "vereinten Europa" total entgegensteht. Als Begründung für die Beibehaltung von Geoblocking führte er wirre Argumente wie den österreichischen Fußball an. Dies kann als ein weiterer Beleg gewertet werden, daß die (zumindest einzelne Mitglieder der) EU-Kommission nicht im Sinne der EU-Bürger, sondern ausschließlich im Interesse der Wirtschaft und deren teilweise überholten Geschäftsmodellen handeln.

Unvermittelt kommt einem hierbei das Zitat "Politiker - Lobbyist mit Korruptionshintergrund" in den Sinn.