Nachdem die EU-Kommission im 9/11-Aktionismus Vorschriften erlassen hat, die u.a. das Öffnen der Cockpit-Tür von außen unmöglich machen bzw. einer im Cockpit befindlichen Person ermöglichen, selbst befugtes Öffnen zu verhindern, stellt sich nun die Frage nach einer Mitschuld der EU-Kommission am Absturz des Germanwings-Fluges 4U9525.

Denn entgegen den Vorschriften, die damals z.B. in den USA erlassen wurden, ist hier keine Regelung enthalten, die dafür sorgt, daß sich immer mindestens 2 befugte Personen im Cockpit aufhalten müssen. Hierdurch könnte aber sichergestellt werden, daß im Fall von Anormalitäten im Cockpit (Mißbrauch oder Unfall) die Öffnung der Tür durch die zweite Person ermöglicht werden kann.

Beruhigend, daß man in Brüssel aber die Zeit hatte, die Länge von Gurken oder die Krümmung von Bananen zu regeln ...